Telemedizin 2024
Wie sieht Telemedizin im Jahr 2024 aus?
Im kommenden Jahr wird Bewegung in den Telemedizinmarkt kommen. Nach dem Digitalisierungsgesetz (DigiG) soll Telemedizin ein fester Bestandteil der Gesundheitsversorgung werden. Dafür werden einige bestehende Hürden aus dem Weg geräumt. Was ändert sich, welche Entwicklungen zeichnen sich ab?
Videosprechstunde
Die bisherige Begrenzung der Videosprechstunde auf 30 Prozent pro Leistung und Quartal wird flexibilisiert. Zusätzlich ist geplant, die Vergütung der Videosprechstunde an Qualitätskriterien zu koppeln. Damit wird ein Impuls in Richtung qualitätsdefinierter strukturierter Versorgungsprogramme und hybrider Angebote gegeben. Mit dem Wegfall der Vorgabe, dass Videosprechstunden nur in den Praxisräumen erbracht werden dürfen, ist zudem davon auszugehen, dass die Attraktivität der Videosprechstunden für Ärztinnen und Ärzte steigt. Die Möglichkeit einer kurzfristigen, erreichbaren und wohnortnahen Versorgung in der behandelnden Praxis muss jedoch auch in Zukunft zwingend gewährleistet sein.
Telemedizin in der Apotheke
Mit dem DigiG soll auch der Apotheke eine neue Rolle zukommen: Das Konzept der assistierten Telemedizin in der Apotheke sieht drei zentrale Aufgaben der Apotheken vor:
1) Beratung zu ambulanten telemedizinischen Leistungen
2) Anleitung zur Inanspruchnahme ambulanter telemedizinischer Leistungen
3) Durchführung einfacher medizinischer Routineaufgaben zur Unterstützung bei der Inanspruchnahme telemedizinischer Leistungen
Vermittlung telemedizinischer Leistungen
Das DigiG sieht vor, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung ein elektronisches System zur Vermittlung telemedizinischer Leistungen an Versicherte und zur Unterstützung der telemedizinischen Leistungserbringung durch Vertragsärzte einrichtet.
Zu den telemedizinischen Leistungen zählen unter anderem Videosprechstunden, telemedizinische Konsile, telemedizinisches Monitoring und telemedizinische Funktionskontrollen.
Die derzeit im Referentenentwurf genannte Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2024 erscheint sehr ambitioniert bis unrealistisch.
Elektronisches Rezept
Ab Januar 2024 sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel elektronisch auszustellen. Damit erhalten Patientinnen und Patienten ihre Rezepte in der Videosprechstunde digital und auch Mehrfachverordnungen können digital ohne weiteren Praxisbesuch erfolgen.
Hybride Versorgung
Hybride Versorgungsansätze kombinieren die Vorteile von persönlicher und telemedizinischer Behandlung. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die telemedizinisch durchgeführt werden können, sollten idealerweise telemedizinisch erfolgen – für alle anderen Maßnahmen sollten persönliche Arzt-Patienten-Kontakte priorisiert zur Verfügung stehen.
Neben einer adäquaten technischen Infrastruktur und einem attraktiven Vergütungsrahmen bedarf es für die Umsetzung der hybriden Versorgung einer patientenzentrierten Organisation. Damit soll sichergestellt werden, dass nur diejenigen Patientinnen und Patienten telemedizinisch versorgt werden, die davon profitieren.
Primärversorgungszentren
Die Gesundheitsversorgung in unterversorgten Regionen kann durch Primärversorgungszentren verbessert werden. In Kombination mit Telemedizin kann so trotz Ärztemangels eine wohnortnahe Versorgung gelingen. Im Primärversorgungszentrum arbeiten Angehörige verschiedener Gesundheitsberufe in multiprofessionellen Teams unter einem Dach. Gut koordinierte Abläufe und qualifiziertes Personal, u.a. die akademische Qualifizierung von Pflegefachkräften, wie z.B. Community Health Nurses, sollen so zu einer besseren Versorgung beitragen. Hybride Modelle lassen sich so gut umsetzen. Bereits Mitte dieses Jahres hatte der BKK Dachverband eine Veränderung der Versorgungsstrukturen, wie die Einführung von Primärversorgungszentren in unterversorgten Regionen, Telemedizin und Patientenlotsen, gefordert.
Telemedizin im Rettungsdienst
Telemedizin wird zunehmend auch im Rettungsdienst eingesetzt. Nicht nur das Österreichische Rote Kreuz, sondern auch viele Regionen in Deutschland setzen auf telemedizinische Unterstützung in der Notfall- und Akutversorgung.
Telemedizinische Strukturen können helfen, bereits vor der Aktivierung der Rettungskette telemedizinisch behandelbare Fälle zu identifizieren und diese Patientinnen und Patienten telemedizinisch zu versorgen.
Sind Rettungskräfte vor Ort, können sie durch ausgebildete Telemedizinerinnen und Telemediziner unterstützt werden. Die Telemedizinerinnen und Telemediziner können z.B. auf Basis der übermittelten Gesundheitsdaten der Patientinnen und Patienten die Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter vor Ort anleiten.
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