Assistierte Telemedizin in der Apotheke

Assistierte Telemedizin in der Apotheke

Assistierte Telemedizin in der Apotheke: Aktuell wird Telemedizin eher von jüngeren Menschen in gut bis überversorgten städtischen Regionen genutzt. Menschen in unterversorgten Regionen nutzen telemedizinische Angebote seltener. Um den Zugang zur telemedizinischen Versorgung zu erleichtern, wurde im DigitalGesetz u.a. formuliert, dass Apotheken assistierte Telemedizinleistungen anbieten könnten.

Während die Bundesärztekammer den Vorschlag kritisch sieht, empfiehlt der Gesundheitsausschuss des Bundesrats eine testweise Umsetzung der assistierten Telemedizin in ausgewählten Regionen.

Digitalisierungsstrategie

Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie will die Bundesregierung die Telemedizin ausbauen. Ziel ist es, einen niedrigschwelligen Zugang zur Versorgung zu ermöglichen. Dies soll zum Beispiel durch assistierte Telemedizin erfolgen, die die Apotheken zu Anlaufstellen werden lässt. Das Fachpersonal dort kann dann beispielsweise dabei helfen, eine Videosprechstunden mit einem Arzt/einer Ärztin zu starten oder einfache Messwerte aufnehmen.

Zur assistierten Telemedizin in der Apotheke würden insbesondere folgende Leistungen zählen:
– Beratung zu telemedizinischen Leistungen
– Anleitung zur Inanspruchnahme telemedizinischer Leistungen
– Durchführung einfacher medizinischer Routineaufgaben zur Unterstützung telemedizinischer Leistungen

Gesundheitsausschuss des Bundesrats

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats betont in seiner Stellungnahme zum Digital-Gesetz, dass die Behandlungshoheit weiterhin bei der versorgenden Ärztin oder dem versorgenden Arzt liegt. Darüber hinaus wird empfiehlt der Ausschuss, assistierte Telemedizin zunächst in ausgewählten Regionen, z. B. in ländlichen oder strukturschwachen Regionen zu testen. Zudem wird festgestellt, dass noch offen ist, welche Aufgaben an Personal in der Apotheke delegiert werden kann.

Bundesärztekammer

Die Bundesärztekammer argumentiert in ihrer Stellungnahme zum Entwurf, dass der Aufbau von Parallelstrukturen nicht zielführend sein kann und wer den Weg zur Apotheke auf sich nehmen kann, sollte lieber direkt den Weg zum medizinischen Leistungserbringer wählen.

Daher wird empfohlen, andere Optionen stärker zu fördern, z. B:
– Förderung von Zweigpraxen und Teampraxen
– telemedizinisch unterstützte Besuche durch qualifizierte MFA
– Entbudgetierung

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Stellungnahme der Bundesärztekammer

Empfehlung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates

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