Telemonitoring Herzinsuffizienz Vergütung

Telemonitoring bei Herzinsuffizienz in der Regelversorgung

Was ist Telemonitoring bei Herzinsuffizienz? Wie funktioniert das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz? Welche Voraussetzungen gibt es und welche Vor- oder Nachteile sind damit verbunden? Wie erfolgt die Vergütung von Telemonitoring bei Herzinsuffizienz? In diesem Beitrag geben wir Antworten auf diese Fragen. Der ganze Beitrag steht unten als Download zur Verfügung.

Kurz und Knapp

  • Das Telemonitoring umfasst die zeitweilige oder kontinuierliche Überwachung von bestimmten Parametern über eine räumliche Entfernung.
  • Ausgewählte (Vital-)Daten werden von Sensoren erfasst und sicher zum betreuenden Telemedizinzentrum oder zur Arztpraxis übertragen.
  • Telemonitoring bei Herzinsuffizienz wird seit dem 1.1.2022 als Regelleistung nach dem EBM vergütet. Die EBM-Abrechnungsziffern richten sich nach Rolle des Akteurs und unterscheiden zwischen Patienten mit kardialem Aggregat und Patienten mit externen Geräten.
  • Patientinnen und Patienten profitieren von einem höheren Sicherheitsgefühl und mehr Lebensqualität sowie weniger ungeplanten Krankenhausaufenthalten aufgrund der Herzinsuffizienz.
  • Ärzte und Ärztinnen können basierend auf den Einzel- und Verlaufsdaten medizinisch valide Entscheidungen treffen, dadurch wird die Diagnosestellung und die Therapie unterstützt.

Was ist Telemonitoring?

Telemonitoring beinhaltet die Fernüberwachung von medizinischen Daten durch qualifiziertes medizinisches Personal. In der täglichen Routine erfasst z. B. ein auf der Patientenseite befindlicher Sensor einen Vitalparameter und übermittelt diesen an ein Telemedizinzentrum (TMZ). Das Team im Telemedizinzentrum überwacht, also „monitort“, diese zum Teil täglich übermittelten Daten aus der Ferne („tele“).

Die konkrete Ausgestaltung kann für den einzelnen am Programm Teilnehmenden variieren. Wenn Menschen kardiale Implantate (z. B. Herzschrittmacher, Defibrillatoren) tragen, erfassen und übermitteln die Sensoren im Implantat eine Vielzahl von Werten. Der Patient hat dann für das Telemonitoring noch ein externes Übertragungsgerät, was die vom Sensor erfassten Daten an eine medizinische Plattform weiterleitet. Hat ein Patient nur externe Geräte, misst er z. B. seinen Blutdruck aktiv und nach der Messung übermittelt das Blutdruckmessgerät die erfassten Werte automatisch digital an das technische System im TMZ. Alternativ könnte ein Patient seine Werte auch in eine App eintragen. Diese Umsetzungsform des Telemonitoring birgt jedoch Risiken, da die Eingabe seitens des Patienten vergessen oder fehlerhaft vorgenommen werden kann.

Wie läuft eine telemedizinische Betreuung mit Telemonitoring ab?

Der Patient erfasst seine Vitalparameter und ggf. weitere Informationen (Beschreibung des Befindens, Symptome, füllt Fragebögen aus). Diese Daten werden elektronisch an das Telemedizin-zentrum übermittelt. Dort werden die Daten in einer elektronischen Patientenakte aufbereitet. Ein Algorithmus prüft, ob die übermittelten Daten bestimmte Grenzwerte über- oder unter-schreiten. Diese Grenzwerte werden im Vorfeld von der behandelnden Ärztin individuell für den Patienten festgelegt. Die Leitlinie gibt eine Orientierung für die festzusetzenden Grenzwerte. Das medizinische Personal im Telemedizinzentrum überwacht anhand der übermittelten Daten den Gesundheitszustand des Patienten. So werden Trends, wie eine Gewichtszunahme, schnell identifiziert. Das medizinische Personal kann dann Maßnahmen vornehmen, um eine weitere Verschlechterung des Gesundheitszustands zu vermeiden. Dies kann unter anderem ein Anruf beim Patienten, medikamentöse Anpassungen oder die Empfehlung, die behandelnde Ärztin aufzusuchen, sein.

Für welche Patientinnen und Patienten eignet sich Telemonitoring?

Telemonitoring wird dann eingesetzt, wenn ein Mehrwert für die medizinische Behandlung durch das Telemonitoring zu erwarten ist. Dies ist beispielsweise der Fall für Patienten mit implantierbaren Kardioverter Defibrillatoren (ICD) oder mit Systemen zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT), diese können ihr Gerät telemedizinisch überwachen lassen und damit auf bestimmte Kontrollbesuche beim Arzt verzichten. Die Ärztin überwacht die Daten aus der Ferne und kann den Patienten gezielt einbestellen, wenn z. B. eine neue Einstellung am Gerät vorgenommen werden muss. Auch für chronisch Kranke bietet sich das Telemonitoring an; kurzzeitig, wenn Medikamente neu eingestellt werden oder längerfristig, wenn die vorliegende Erkrankung dauerhaft überwacht werden muss.

Für herzinsuffiziente Patienten können mittels Telemonitoring ungeplante Krankenhausaufnahmen vermieden werden. Schon bevor eine akute Verschlechterung der Herzinsuffizienz eine Krankenhausaufnahme notwendig macht, lässt sich die anbahnende Dekompensation im Telemonitoring erkennen und es können geeignete und rechtzeitige Maßnahmen zur Stabilisierung des Gesundheitszustands unternommen werden. 

Telemonitoring kann auch bei einigen anderen chronischen Lungen-, Herz-Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen zum Einsatz kommen, wie COPD, Diabetes, Bluthochdruck oder Herzrhythmusstörungen. Bei bestimmten seltenen Erkrankungen kann ein Telemonitoring ebenfalls die Behandlung sinnvoll unterstützen.

Was sind die medizinischen Voraussetzungen für Telemonitoring bei Herzinsuffizienz?

Die Voraussetzungen für das Telemonitoring sind:

  1. Es liegt eine Herzinsuffizienz nach NYHA-II- oder NYHA-III-Stadium mit einer Ejektionsfraktion < 40% vor. 
  2. Der Patient ist Träger eines implantierten kardialen Aggregates (ICD, CRT-P, CRT-D) oder wurde in den vergangenen 12 Monaten wegen kardialer Dekompensation stationär behandelt. 
  3. Die Herzinsuffizienz wird leitliniengerecht behandelt. 
  4. Es sind keine Faktoren erkennbar, die die Gewährleistung einer Übertragung der Monitoringdaten verhindern oder gefährden oder die das Selbstmanagement der Patientin oder des Patienten behindern würden. 
  5. Die behandelnde Ärztin und der Patient prüfen gemeinsam nach drei Monaten sowie erneut zwölf Monate nach Beginn des Telemonitorings sowie bei wesentlichen Veränderungen der Behandlungssituation, ob die Voraussetzungen für eine Weiterführung des Telemonitorings gegeben sind. Das betreuende TMZ sollte bei dieser Entscheidung ebenfalls einbezogen werden.

Wie erfolgt die Vergütung von Telemonitoring bei Herzinsuffizienz?

Die Vergütung nach EBM sieht Abrechnungsziffern für den primär behandelnden Arzt bzw. die primär behandelnde Ärztin (PBA) als auch für das Telemedizinzentrum (TMZ) vor. Für das TMZ wird danach unterschieden, ob der Patient ein ICD/CRT-Systemträger ist oder externe Geräte zum Einsatz kommen.

Für PBA wurden zwei neue Abrechnungsziffern im EBM ergänzt. Fachärztinnen und Fachärzte (FA) für Allgemeinmedizin können die Indikationsstellung für das TM (GOP 03325) sowie die Betreuung im TM (GOP 03326) abrechnen.

Telemonitoring Herzinsuffizienz Vergütung PBA TMZ

Vergütung PBA

FA für Innere Medizin und Kardiologie rechnen die Indikationsstellung für das TM und die Beratung des Patienten mit GOP 13578 ab. Diese Leistung kann auch von FA für Innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie bzw. mit Schwerpunkt Pneumologie sowie von FA für Innere Medizin ohne Schwerpunkt durchgeführt und berechnet werden. FA für Kinder- und Jugendmedizin können die Leistung mit GOP 04325 abrechnen. Die Beratung ist maximal drei Mal im Krankheitsfall abrechenbar. Die Leistung wird mit 7,32 Euro je 5 Minuten vergütet. Die Betreuungspauschale, die auch die Kommunikation von PBA mit TMZ umfasst, wird mit 14,42 Euro pro Behandlungsfall vergütet (jeweils GOP 03326, 04326 und 13579). Diese neuen EBM-Positionen werden zunächst extrabudgetär ausgezahlt.

Vergütung TMZ

Eine Darstellung der abrechenbaren Leistungen, der GOP und Entgelte für TMZ sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Es wird danach unterschieden, welcher Akteur den Patienten betreut, ob der Patient ein kardiales Aggregat trägt oder externe Geräte zum Einsatz kommen. Zudem ist folgender Ausschluss zur berücksichtigen: Das TM von Patienten mit Aggregaten schließt im Behandlungsfall die Telemedizinische Funktionsanalyse eines implantierten Kardioverters bzw. Defibrillator aus.

Vergütung TMZ PBA EBM

Die Aufnahme des TM bei Herzinsuffizienz in den EBM ist ein großer Erfolg für die Versorgung von HI-Patientinnen und Patienten in Deutschland. Für die konkrete Umsetzung stellen sich noch einige Fragen, die es in den nächsten Monaten zu klären gilt.

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