Mehr Gestaltungsspielraum gefordert
Videosprechstunde auch aus dem heimischen Büro? Auch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) und die KV Bayern (KVB) fordern dazu auf, die ärztliche und psychotherapeutische Leistungserbringung flexibler zu gestalten. Damit soll unter anderem dadurch erreicht werden, dass Telekonsultationen auch aus dem heimischen Büro oder mobil ermöglicht werden. Mehr dazu im Ärzteblatt
In Abhängigkeit von der Regelung der zuständigen KV kann es für Leistungserbringer bisher unzulässig sein, telemedizinische Leistungen wie die Videosprechstunde aus dem häuslichen Büro anzubieten. Während in der Vergangenheit manche KVen Einzelfallentscheidungen trafen, sahen andere die Notwendigkeit, dass auch die Videosprechstunde am Vertragsarztsitz (also dem Ort der Niederlassung) erfolgen müsse.
Mit dem aktuellen Ruf nach mehr Flexibilisierung kommen die KVen dem Wunsch vieler Leistungserbringer nach. Die Videosprechstunde aus dem heimischen Büro könnte daher in der Zukunft bundesweit umgesetzt werden.
Eigene Videosprechstunde
Ärztliche Leistungserbringer können ihren Patientinnen und Patienten mittels einer Videosprechstunde ein telemedizinisches Angebot machen, dass
- die Praxis entlastet
- die Warte- und Anfahrtszeiten verkürzt
- das Infektionsrisiko, bei gleicher medizinischer Versorgungsqualität, senkt
Voraussetzung dafür sind:
- Anzeige bei der zuständigen KV
- die Nutzung eines von zertifizierenden Stellen zertifizierten Dienstes gemäß den Regelungen von GKV-Spitzenverband und KBV
- Einpassung in die Praxisorganisation
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