Telemedizin in Justizvollzugsanstalten
Telemedizin in Justizvollzugsanstalten (JVA): Sinnvoll oder nicht? Seit ca. 2016 wird Telemedizin in deutschen Gefängnissen eingesetzt. Zunächst noch in Pilotprojekten entwickelte sich die telemedizinische Versorgung inzwischen zur regulären Versorgungsform in vielen Bundesländern.
In einer kürzlich veröffentlichten Studie wurde nun der Nutzen einer dermatologischen Onlinesprechstunde mit dualer Video- und Store-and-forward-Versorgung hinsichtlich Effizienz und Durchführbarkeit untersucht.
Hierfür wurden 450 dermatologische interdisziplinäre Videokonsile u.a. bezüglich der Abläufe und Indikationen ausgewertet, die in JVAs zwischen Februar 2020 und Juli 2022 stattfanden.
Im Ergebnis zeigte sich, dass das Spektrum der Erkrankungen durchaus vergleichbar ist mit dem Spektrum, dass typischerweise in einer Hautambulanz vorkommt. Der Ablauf sah vor, dass Anfragen über einen Konsilschein, ggf. ergänzt um Fotos über eine gesicherte Cloud an die Dermatologie übertragen wurden. In regelmäßigen wöchentlichen Videosprechstunden wurden die Fälle besprochen. Vereinzelt waren Akutvorstellungen (innerhalb von 24h) erforderlich. Die Therapie konnte unmittelbar gestartet werden.
Die Autorinnen und Autoren schlussfolgern, dass die Teledermatologie einen wichtigen Beitrag zu medizinischer Versorgung in deutschen Justizvollzugsanstalten darstellt. Ein interdisziplinärer Ansatz sei von Vorteil.
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- Mehr zu unserem Hintergrund
- Mehr zur oben erwähnten Studie: Stephan, B., Girbig, G., Scherer, M. et al. Dermatologische Videosprechstunden für deutsche Justizvollzugsanstalten. Dermatologie (2022)