GeDIG und Telemedizin

Auf den ersten Blick klingt das GeDIG, das Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen, nach einem Datengesetz. Für die Telemedizin ist es aber spannend, weil es um sehr praktische Fragen geht: Wie kommen Patientinnen und Patienten digital an die richtige Versorgung? Welche Informationen haben Ärztinnen und Ärzte im telemedizinischen Kontakt? Und wie kann Betreuung auch zwischen zwei Terminen funktionieren?

Worum es beim GeDIG geht

Mit dem GeDIG will das Bundesgesundheitsministerium die Digitalisierung im Gesundheitswesen stärker in die Versorgung bringen. Im Mittelpunkt stehen die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte, stabilere und nutzerfreundlichere Anwendungen der Telematikinfrastruktur, neue digitale Zugangswege zur Versorgung sowie bessere Möglichkeiten zur Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation und Prävention. Auch die Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) spielt eine zentrale Rolle. Für Versicherte soll der Zugang zu Versorgung digitaler und einfacher werden, etwa über ePA-App, elektronische Überweisung, digitale Terminvermittlung und eine strukturierte Bedarfseinschätzung. Für Leistungserbringer geht es um interoperable Daten, sichere Übermittlungswege und weniger Medienbrüche im Versorgungsalltag. Der Entwurf lässt noch einiges offen. Aber er zeigt, an welchen Stellen digitale Versorgung künftig enger mit der elektronischen Patientenakte, den Apps der Krankenkassen, der Telematikinfrastruktur und digitalen Gesundheitsanwendungen zusammenwachsen könnte.

Digitale Bedarfseinschätzung und ePA-App: Der neue Einstieg

Spannend aus Telemedizinsicht ist beispielsweise der digitale Versorgungseinstieg. In den ePA-Apps der Krankenkassen soll ein Funktionsbereich entstehen, über den Versicherte Termine und Videosprechstunden buchen können. Auch die Weiterleitung in eine Ersteinschätzung und der Zugriff auf die elektronische Überweisung sollen dort angebunden werden.

Damit rückt eine zentrale Frage in den Vordergrund: Welcher Versorgungsweg passt zum jeweiligen Anliegen? Eine digitale Bedarfseinschätzung kann Beschwerden strukturiert erfassen, Dringlichkeit einordnen und die passende Versorgungsebene vorschlagen. Das kann eine Videosprechstunde sein, aber auch ein Termin in der Praxis.

Für die Telemedizin wäre das ein wichtiger Schritt. Idealtypisch umgesetzt, könnten telemedizinische Kontakte dort eingesetzt werden, wo sie medizinisch sinnvoll sind und Versorgung spürbar entlasten.

Telemonitoring und DiGA: Alles eins?

Der GeDIG-Entwurf sieht vor, dass digitale Gesundheitsanwendungen künftig auch der Fernüberwachung des Gesundheitszustands, also einem wichtigen Baustein von Telemonitoring, dienen können. Allerdings sind DiGA bisher eher auf einzelne, zeitlich begrenzte Anwendungen zugeschnitten, die die Patient:innen aktiv beim Selbstmanagement einer Erkrankung im Alltag unterstützen.

Telemonitoring funktioniert anders. Hier entsteht der Nutzen im Zusammenspiel: Patientinnen und Patienten messen Werte, die Daten werden aufbereitet, fachlich bewertet und die behandelnden Ärztinnen und Ärzte reagieren auf behandlungsbedürftige Entwicklungen.

Genau deshalb fordern Branchenverbände Nachschärfungen. Es braucht klare Regeln dafür, wie ein kontinuierlicher Versorgungsprozess organisiert wird: Wer schaut auf die Daten? Wer ist zuständig, wenn Werte auffällig sind? Welche Rolle spielen Praxen, telemedizinische Zentren oder andere Leistungserbringer? Und die „ewige Frage“, wird diese Betreuung vergütet?

Kritik

Die Stellungnahmen zum GeDIG zeigen Zustimmung zur digitalen Weiterentwicklung, aber auch deutlichen Korrekturbedarf. Ärztliche Verbände warnen vor zu starker zentraler Steuerung, zusätzlicher Bürokratie und Eingriffen in Freiberuflichkeit, Selbstverwaltung und das Vertrauensverhältnis zu Patientinnen und Patienten. Besonders kritisch diskutiert werden digitale Terminplattformen, die Rolle der Krankenkassen bei der Nutzung von ePA- und Praxisdaten sowie erweiterte Steuerungsbefugnisse der gematik. Digitalverbände und Krankenkassen bewerten die Stoßrichtung grundsätzlich positiver, fordern aber mehr Klarheit bei Telemonitoring, DiGA, Interoperabilität und digitaler Bedarfseinschätzung.

Fazit

Das GeDIG zeigt, wie digitale Versorgung in Deutschland stärker vernetzt werden könnte: über ePA-App, Bedarfseinschätzung, Telemonitoring, DiGA und bessere Datennutzung. Für die Telemedizin ist das ein wichtiger Impuls, weil digitale Kontakte besser in Versorgungspfade eingebunden werden können. Spannend bleibt die Frage, wie gut die neuen Strukturen im Alltag funktionieren und wie Vertrauen, medizinische Verantwortung und klare Zuständigkeiten gesichert werden.

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Zum GeDIG den Seiten des BMG

Ausgewählte Stellungnahmen zum Entwurf AWMF,BÄK, KBV, Spectaris, SVDGV, vdek

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