Krankenhausreform & Telemedizin: Neue Impulse durch den Transformationsfonds?
Der Transformationsfonds soll die Krankenhauslandschaft grundlegend umgestalten – mit bis zu 50 Milliarden Euro bis 2035. Wir beleuchten die Rolle der Telemedizin im Transformationsfonds: Ziel ist die Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten, der Abbau von Doppelstrukturen und die Umstrukturierung von Krankenhäusern in sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (Gesundheitszentren). Zudem sollen Zentren für seltene oder schwerwiegende Erkrankungen gefördert werden.
Während der Transformationsfonds kein reines Digitalisierungs- oder Telemedizin-Förderprogramm ist, sieht der Entwurf dennoch gezielte Mittel für telemedizinische Netzwerke, interoperable IT-Strukturen und robotergestützte Telechirurgie vor. Damit könnte er eine wichtige Rolle für die digitale Vernetzung im Gesundheitswesen spielen.
Rolle der Telemedizin im Transformationsfonds
Die geplanten Maßnahmen im Referentenentwurf zielen darauf ab, die Versorgung stärker zu vernetzen und digitale Lösungen flächendeckend zu etablieren. Der Transformationsfonds ermöglicht die Förderung von telemedizinischen Netzwerken, robotergestützter Telechirurgie und interoperablen Strukturen.
- Telemedizinische Netzwerke: Telemedizinische Netzwerke sollen dabei unterstützen, die medizinische Expertise schneller verfügbar zu machen. Der Referentenentwurf betont die Förderung telemedizinischer Netzwerke zwischen Krankenhäusern.
- Robotergestützte Telechirurgie: Die Förderung umfasst Maßnahmen zur technischen Umsetzung von Telechirurgie, einschließlich interoperabler IT-Strukturen und Kommunikationssysteme.
- Interoperable IT-Strukturen: IT-Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn sie im Kontext einer strukturellen Umwandlung oder Vernetzung von Krankenhäusern stehen.
Konkret förderfähige Maßnahmen:
Technische Ausstattung: Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung von interoperablen und sicheren IT- und Kommunikationstechnischen Systemen und Anlagen.
Baumaßnahmen: Nur förderfähig, wenn sie zwingend erforderlich sind und die übrigen Kosten (IT, Personal etc.) nicht übersteigen.
Personalmaßnahmen: Kosten für initiale Schulungen der Mitarbeitenden zum Start eines telemedizinischen Netzwerks.
Weitere Maßnahmen: Kosten für Machbarkeitsstudien, Projektmanagement und externe Beratung, soweit sie für die Umsetzung zwingend erforderlich sind.
Telechirurgie: Spezifische Maßnahmen zur Implementierung robotergestützter Telechirurgie, insbesondere für überregionale Vernetzung.
In den geförderten telemedizinischen Netzwerkstrukturen sind Dienste und Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) nach dem SGB V zu nutzen, sobald diese verfügbar sind. Falls solche Dienste noch nicht existieren, muss sichergestellt werden, dass die verwendeten Lösungen später in die TI überführt werden können.
Was ist nicht förderfähig?
❌ Laufende Betriebskosten für Telemedizin (z. B. Wartung, Datenverbindungen, dauerhafte Personalkosten).
❌ Parallele oder konkurrierende Strukturen zur Telematikinfrastruktur – Insellösungen sollen vermieden werden.
❌ Reine IT-Maßnahmen ohne strukturelle Veränderung – die Telemedizinförderung muss in einen Umstrukturierungsprozess eingebunden sein.
Herausforderungen und nächste Schritte
Die Finanzierung des Transformationsfonds bleibt ein politisches Streitthema. Die Hälfte der Gelder (25 Milliarden Euro) soll aus dem Gesundheitsfonds kommen – finanziert durch Beiträge gesetzlich Versicherter. Die Krankenkassen haben bereits angedeutet, dass sie rechtliche Schritte prüfen, da sie die Zweckentfremdung von Versichertengeldern befürchten.
Die Rechtsverordnung zum Transformationsfonds soll Mitte Februar beschlossen werden. Die ersten Förderanträge könnten bereits im zweiten Halbjahr 2025 gestellt werden. Die Bundesländer sollen dann ihre Förderanträge über ein Online-Portal beim Bundesamt für Soziale Sicherung einreichen.
Was bedeutet das für die Telemedizin?
Während der Transformationsfonds primär auf strukturelle Krankenhausreformen abzielt, könnte er auch langfristige Investitionen in telemedizinische Infrastruktur ermöglichen. Doch es bleibt offen, wie genau die Förderkriterien definiert werden:
Was gilt als telemedizinisches Netzwerk? Ist bereits eine digitale Vernetzung innerhalb eines Krankenhausverbunds förderfähig, oder muss eine intersektorale Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzt:innen oder anderen Einrichtungen nachgewiesen werden? Wie werden bestehende Telemedizinstrukturen einbezogen? Viele Universitätskliniken haben bereits telemedizinische Netzwerke etabliert, aber die Systeme sind heterogen. Eine Standardisierung wird bereits angestrebt und könnte mit Mitteln aus dem Transformationsfonds ggf. weiter vorangetrieben werden.
Pingback: Telemedizin in den Wahlprogrammen