Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) wurde das Zukunftsprogramm für Krankenhäuser gestartet. Der dazu gehörige Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) stellt 3 Milliarden Euro durch den Bund bereit. Damit soll Krankenhäusern die Investition in moderne Notfallkapazitäten, Digitalisierung und IT-Sicherheit erleichtert werden. Die Länder und/Krankenhausträger sollen weitere Investitionsmittel in Höhe von 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Der Krankenhauszukunftsfonds bietet damit auch zahlreiche Möglichkeiten Digitalisierungsvorhaben in den Krankenhäusern fördern zu lassen und sinnvolle telemedizinische Anwendungen in die Praxis zu überführen. Insbesondere die Schaffung von sektorenübergreifenden Strukturen, wie die Vernetzung von Krankenhäusern oder von Notaufnahmen mit Rettungsdiensten bieten Möglichkeiten, Prozesse zu verbessern, Informationen und Expertise besser verfügbar zu machen. Damit können knappe Ressourcen effizient zum größtmöglichen Patientennutzen eingesetzt werden.
Die Konzeption einer passgenauen telemedizinischen Anwendung oder eines Anwendungsportfolios muss auch die Größe, Organisationsform und den Digitalisierungsgrad und -strategie eines Krankenhauses berücksichtigen, um das Potenzial bestmöglich auszuschöpfen. Dafür ist es wichtig die spezifische Situation eines Krankenhauses zu betrachten und die richtigen Prioritäten zu wählen.
Wir beraten Sie gern zur Konzeption und Entwicklung einer förderfähigen telemedizinischen Anwendung und unterstützen bei der Förderantragsstellung.
Informationen zum Krankenhauszukunftsfonds